Papierkram

Steuern in Spanien für Auswanderer: Das musst du wissen

Von deinSpanien-Redaktion · Aktualisiert am 30.10.2026 · 8 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Hältst du dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien auf, bist du dort für das ganze Jahr steuerlich ansässig und versteuerst dein weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer besteht aus einem staatlichen und einem regionalen Teil, deshalb unterscheiden sich Andalusien und die Kanaren. Renten aus Deutschland und Österreich regeln die Doppelbesteuerungsabkommen.

Auf einen Blick

  • Ansässigkeit: Mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien oder Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen dort.
  • Einkommensteuer (IRPF): Staatlicher Teil 9,5 % bis 24,5 %, dazu der Teil der Region. Zusammen in Andalusien 19 % bis 47 %, auf den Kanaren 18,5 % bis 50,5 % (Stand Oktober 2026).
  • Abgabe: Im Frühjahr für das Vorjahr. Für 2025 lief die Frist vom 8. April bis 30. Juni 2026.
  • Auslandsvermögen: Meldung über das Modelo 720, Kryptowerte über das Modelo 721.
  • Zuständig: Agencia Tributaria (spanisches Finanzamt).

Ab wann bist du in Spanien steuerpflichtig?

Entscheidend ist nicht deine Staatsangehörigkeit, sondern wo du steuerlich ansässig bist. Die Agencia Tributaria nennt dafür zwei Kriterien, von denen eines genügt.

  • Du hältst dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien auf. Kurze Abwesenheiten zählen mit, außer du weist nach, dass du in einem anderen Land steuerlich ansässig bist.
  • Der Kern deiner wirtschaftlichen Tätigkeiten oder Interessen liegt direkt oder indirekt in Spanien.

Kein geteiltes Steuerjahr

Spanien betrachtet immer das ganze Kalenderjahr. Ein geteiltes Jahr, in dem du bis zum Umzug in einem Land und danach im anderen ansässig bist, kennt das spanische Recht nicht. Du bist für das gesamte Jahr ansässig oder gar nicht. Die praktische Folge: Wer in der zweiten Jahreshälfte umzieht, wird in der Regel erst im Folgejahr in Spanien ansässig. Erfüllst du nach den Regeln beider Länder die Voraussetzungen, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen, unter anderem nach ständiger Wohnstätte und Mittelpunkt der Lebensinteressen. Was auf deutscher und österreichischer Seite zu erledigen ist, steht im Artikel zur Abmeldung vor dem Auswandern.

Wie hoch ist die Einkommensteuer?

Die spanische Einkommensteuer heißt IRPF. Auf dein allgemeines Einkommen (Lohn, Gewinn aus Selbstständigkeit, Rente, Miete) wird zweimal ein Tarif angewendet: der staatliche und der deiner Region. Beide zusammen ergeben deinen Steuersatz.

Zu versteuerndes Einkommen Staatlicher Teil
bis 12.450 € 9,5 %
12.450 bis 20.200 € 12 %
20.200 bis 35.200 € 15 %
35.200 bis 60.000 € 18,5 %
60.000 bis 300.000 € 22,5 %
über 300.000 € 24,5 %

Wie in Deutschland und Österreich gilt jeder Satz nur für den Teil des Einkommens, der in die jeweilige Stufe fällt. Dazu kommt der regionale Teil:

Region Stufen Regionaler Teil Zusammen mit dem Staat
Andalusien 5 9,5 % bis 22,5 % 19 % bis 47 %
Kanaren 7 9 % bis 26 % 18,5 % bis 50,5 %

Die Stufengrenzen der Regionen weichen leicht von den staatlichen ab. Die genauen Grenzen für dein Steuerjahr stehen im Handbuch zur Einkommensteuer der Agencia Tributaria.

Bevor der Tarif greift, wird ein persönlicher Grundfreibetrag berücksichtigt: 5.550 € im Jahr, ab 65 Jahren 6.700 €, ab 75 Jahren 8.100 €. Andalusien und die Kanaren setzen für ihren Teil der Steuer leicht erhöhte Werte an.

Kapitalerträge

Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne laufen über einen eigenen Tarif, der in ganz Spanien gleich ist: 19 % bis 6.000 €, 21 % bis 50.000 €, 23 % bis 200.000 €, 27 % bis 300.000 € und 30 % darüber (Stand Oktober 2026).

Abgabefrist

Die Erklärung gibst du im Frühjahr für das Vorjahr ab, online über die Agencia Tributaria mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve. Für das Steuerjahr 2025 lief die Kampagne vom 8. April bis zum 30. Juni 2026, bei Zahlung per Lastschrift bis zum 25. Juni. Die Termine für das Steuerjahr 2026 waren im Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht.

Modelo 720: Vermögen im Ausland melden

Wer in Spanien ansässig ist, muss Vermögen im Ausland melden. Das Modelo 720 ist eine reine Informationserklärung, es löst selbst keine Steuer aus. Es umfasst drei getrennte Meldepflichten:

  • Konten bei ausländischen Banken
  • Wertpapiere, Rechte, Versicherungen und Renten im Ausland
  • Immobilien und Rechte an Immobilien im Ausland

Für Auswanderer heißt das: Dein Girokonto, dein Depot und deine Wohnung in Deutschland oder Österreich fallen darunter. Meldepflichtig wirst du erstmals für das Jahr, in dem du in Spanien steuerlich ansässig bist. Ab welchem Wert die Pflicht je Kategorie greift und bis wann die Erklärung fällig ist, steht in der Anleitung der Agencia Tributaria zum Formular.

Die früheren, sehr harten Sondersanktionen gibt es nicht mehr. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Januar 2022 hat Spanien sie gestrichen. Seitdem gelten die allgemeinen Bußgeldregeln für nicht oder falsch abgegebene Erklärungen. Die Meldepflicht selbst besteht weiter.

Kryptowerte gehören nicht ins 720, sondern ins Modelo 721. Es betrifft Bestände bei ausländischen Verwahrern ab einem Wert von 50.000 € am 31. Dezember und ist vom 1. Januar bis 31. März abzugeben. Selbst verwahrte Bestände mit eigenen Schlüsseln sind ausgenommen.

Vermögensteuer in Andalusien und auf den Kanaren

Die Vermögensteuer ist eine staatliche Steuer, die die Regionen ausgestalten. Hier unterscheiden sich Andalusien und die Kanaren deutlich.

Andalusien Kanaren
Ermäßigung 100 % seit 2022 keine
Freibetrag 700.000 €, dazu 300.000 € für die Hauptwohnung 700.000 € wie im staatlichen Recht
Tarif staatlicher Tarif, durch die Ermäßigung neutralisiert staatlicher Tarif

Daneben gibt es die staatliche Solidaritätssteuer auf große Vermögen. Sie greift ab einem Nettovermögen von mehr als 3 Mio. € und wurde unbefristet verlängert. Bereits gezahlte Vermögensteuer wird abgezogen. Für Andalusien bedeutet das: Unter 3 Mio. € Nettovermögen fällt keine Steuer an. Darüber kann die Last, die der Solidaritätssteuer entspricht, an Andalusien statt an den Staat gezahlt werden, die Gesamtbelastung bleibt gleich. Eine Erklärung (Modelo 714) musst du in Andalusien schon ab einem Bruttovermögen von mehr als 2 Mio. € abgeben, auch wenn nichts zu zahlen ist.

Renten: Was regeln die Abkommen mit Deutschland und Österreich?

Spanien behandelt Renten als Arbeitseinkommen und besteuert sie nach dem allgemeinen Tarif. Welches Land überhaupt besteuern darf, legen die Doppelbesteuerungsabkommen fest.

Deutschland

Das Abkommen von 2011 gilt seit dem 1. Januar 2013. Für Ansässige in Spanien gilt:

  • Private Renten und Betriebsrenten: grundsätzlich nur Spanien.
  • Gesetzliche Rente: Spanien besteuert. Deutschland darf zusätzlich eine begrenzte Quellensteuer erheben, die Spanien anrechnet.
  • Beamtenpensionen: nur Deutschland. In Spanien sind sie befreit, erhöhen aber den Steuersatz für das übrige Einkommen.
  • Mieteinnahmen aus Deutschland: beide Länder, Spanien rechnet die deutsche Steuer an.
  • Dividenden: Spanien, Deutschland höchstens 15 % Quellensteuer. Zinsen: nur Spanien.

Wie viel Deutschland von der gesetzlichen Rente nehmen darf, hängt vom Jahr der ersten Rentenzahlung ab:

Erste Rentenzahlung Deutsche Steuer höchstens
bis 31. Dezember 2014 0 %, nur Spanien besteuert
1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2029 5 % des Bruttobetrags
ab 1. Januar 2030 10 % des Bruttobetrags

Dieselbe Begrenzung gilt für Altersbezüge, deren Beiträge in Deutschland länger als 12 Jahre steuerlich gefördert wurden, zum Beispiel Riester-Renten. Für Rentner im Ausland ist auf deutscher Seite zentral das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.

Österreich

Mit Österreich gilt ein älteres Abkommen von 1966. Es folgt bei Pensionen demselben Grundmuster, kennt aber keine österreichische Quellensteuer auf Sozialversicherungspensionen: Pensionen aus früherer unselbständiger Arbeit, also die normale ASVG-Pension und Firmenpensionen, besteuert der Wohnsitzstaat Spanien. Bezüge und Ruhegehälter aus öffentlichen Funktionen bleiben in Österreich steuerpflichtig. Lies die Einordnung deiner Pension am Abkommenstext beim österreichischen Finanzministerium nach, vor allem wenn sie teils aus öffentlichem und teils aus privatem Dienst stammt oder wenn du in Österreich vermietest.

Alles Weitere für den Ruhestand, auch die Krankenversicherung, steht im Artikel Als Ruheständler nach Spanien.

Sonderregelung für Zuzügler („Beckham“)

Spanien hat eine Sonderregelung für Menschen, die wegen der Arbeit zuziehen. Im Alltag heißt sie Beckham-Regelung. Wer sie wählt, bleibt in Spanien ansässig, wird aber nach den Regeln für Nichtansässige besteuert: Arbeitseinkommen bis 600.000 € mit 24 %, darüber mit 47 %. Sie gilt im Jahr des Zuzugs und in den fünf Folgejahren.

Voraussetzung ist, dass du in den fünf Steuerjahren vor dem Umzug nicht in Spanien ansässig warst. Außerdem muss der Umzug einen der anerkannten Gründe haben:

  • Arbeitsvertrag (Profisportler sind ausgenommen)
  • Fernarbeit, die ausschließlich über Computer und Telekommunikation läuft
  • Geschäftsführung einer spanischen Gesellschaft
  • unternehmerische Tätigkeit, die als innovativ eingestuft ist
  • hochqualifizierte Fachkräfte, die für Start-ups arbeiten

Die Option übst du mit dem Modelo 149 aus, die Jahreserklärung läuft über das Modelo 151. Wer als gewöhnlicher Autónomo ohne Bezug zu einem Start-up kommt, fällt in der Regel nicht darunter. Ob die Regelung bei Fernarbeit für einen Arbeitgeber in Deutschland oder Österreich greift, hängt vom Einzelfall ab und sollte vor dem Umzug geklärt sein. Mehr zu den Wegen, in Spanien Geld zu verdienen, steht unter Arbeiten in Spanien.

Häufige Fragen

Ich ziehe im September um. Wo zahle ich in diesem Jahr Steuern?

Spanien kennt kein geteiltes Steuerjahr. Kommst du im September, erreichst du die 183 Tage nicht und wirst in der Regel erst im folgenden Jahr in Spanien ansässig, sofern nicht der Kern deiner wirtschaftlichen Interessen schon vorher dort liegt.

Zahle ich auf meine deutsche Rente doppelt Steuern?

Nein. Spanien besteuert die gesetzliche Rente, Deutschland darf je nach Rentenbeginn höchstens 5 % oder 10 % des Bruttobetrags erheben, und Spanien rechnet diese Steuer an. Bei Rentenbeginn bis Ende 2014 besteuert nur Spanien.

Gibt es in Andalusien eine Vermögensteuer?

Andalusien ermäßigt die Vermögensteuer seit 2022 um 100 %. Unter 3 Mio. € Nettovermögen fällt nichts an. Darüber greift die Belastung in Höhe der staatlichen Solidaritätssteuer.

Wo ist die Einkommensteuer niedriger, in Andalusien oder auf den Kanaren?

In der untersten Stufe sind die Kanaren mit zusammen 18,5 % etwas günstiger als Andalusien mit 19 %. Bei hohen Einkommen ist es umgekehrt: Der Spitzensatz liegt auf den Kanaren bei 50,5 %, in Andalusien bei 47 %.

Lieber selbst machen?

Playbook Autónomo

Selbstständig in Spanien anmelden: Modelo 036 Feld für Feld, RETA in Import@ss, Beiträge 2026, Rechnungen, Quartalserklärungen und die Fehler, die dich Geld kosten 23 Seiten PDF.

Kostenlos

Die Auswandern-Checkliste als PDF

Alle Schritte in der richtigen Reihenfolge zum Abhaken. Dazu in den nächsten Wochen die wichtigsten Tipps per E-Mail. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Hilfreich? Teile den Artikel:WhatsAppFacebookLinkedInE-Mail

deinSpanien

Wir sind vor Ort in Spanien und erledigen Papierkram, Termine und Anträge für dich. Auf Deutsch und zum Festpreis.

Jetzt kostenlos beraten lassen Mehr über uns

Sprache: Deutsch English Español
Jetzt kostenlos beraten lassen →