Du willst deine Immobilie in Andalusien oder auf den Kanaren verkaufen und brauchst jemanden, der Unterlagen, Steuern und Notartermin auf Spanisch für dich im Blick behält? Wir begleiten dich als Verkäufer, auch wenn du nicht vor Ort bist.

Was wir für dich übernehmen
Vorbereitung
- Unterlagen: Grundbuchauszug, Katasterdaten, Energieausweis, Belege zu IBI und Gemeinschaft
- Offene Punkte klären, bevor ein Käufer fragt
- Schlüssel und Besichtigungen koordinieren
Angebote und Vertrag
- Angebote von Käufern und Maklern einordnen
- Reservierungs- und Kaufvertrag mit Anwalt prüfen
- Kommunikation auf Spanisch für dich
Notar und Steuern
- Notartermin, auf Wunsch per Vollmacht
- Wertzuwachssteuer der Gemeinde (Plusvalía)
- Steuererklärung zum Verkaufsgewinn über eine Gestoría
Gut zu wissen für Verkäufer ohne Wohnsitz in Spanien
Verkauft jemand ohne steuerlichen Wohnsitz in Spanien, behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein und zahlt sie an das Finanzamt. Das ist eine Vorauszahlung auf deine Steuer auf den Gewinn. Ist die tatsächliche Steuer geringer, holst du dir die Differenz über die Steuererklärung zurück. Wir sorgen mit der Gestoría dafür, dass das nicht vergessen wird.
Was es kostet
Festpreis nach Umfang, abhängig davon, ob du selbst einen Käufer findest oder mit einem Makler verkaufst. Du bekommst nach dem Erstgespräch ein schriftliches Angebot.
Notar, Grundbuch, Anwalt, Gestoría und Steuern kommen dazu.
Häufige Fragen
Sucht ihr einen Käufer für mich?
Nein. Wir sind keine Makler. Du kannst selbst inserieren oder einen Makler beauftragen. Wir begleiten Unterlagen, Vertrag, Notar und Steuern.
Muss ich zum Notartermin nach Spanien kommen?
Nicht unbedingt. Mit einer notariellen Vollmacht kann dich jemand vertreten.
Wer zahlt die Plusvalía?
Die Wertzuwachssteuer der Gemeinde zahlt in der Regel der Verkäufer.