Kurz gesagt: Deine Rente aus Deutschland oder Österreich wird auch nach Spanien gezahlt. Krankenversichert bleibst du über deine heimische Kasse und nutzt mit dem Formular S1 das spanische Gesundheitssystem. Steuern zahlst du als Ansässiger grundsätzlich in Spanien. Bei deutschen gesetzlichen Renten darf Deutschland je nach Rentenbeginn bis zu 5 % oder 10 % zusätzlich erheben.
Auf einen Blick
- Rente: wird ins EU-Ausland weitergezahlt, einmal im Jahr ist ein Lebensnachweis nötig
- Krankenversicherung: Formular S1 von deiner Krankenkasse, in Spanien beim Sozialversicherungsträger INSS vorlegen
- Steuern: ab mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr in Spanien steuerlich ansässig
- Freibetrag in Spanien: 5.550 € pro Jahr, ab 65 Jahren 6.700 €, ab 75 Jahren 8.100 €
- Erbschaftsteuer: für nahe Angehörige in Andalusien zu 99 % und auf den Kanaren zu 99,9 % erlassen
- Zum Testen: erst überwintern, dann entscheiden
Wie kommt deine Rente nach Spanien?
Du bist in guter Gesellschaft: Die Deutsche Rentenversicherung zahlt mehr als 1,7 Millionen Renten an Menschen im Ausland, vor allem nach Italien, Spanien und Österreich. Innerhalb der EU wird die Rente in der Regel auf ein Konto im Wohnsitzland überwiesen.
Rente aus Deutschland
- Ein Antrag genügt: auch wenn du in mehreren Ländern gearbeitet hast. Wohnst du schon in Spanien, stellst du ihn dort, die anderen Träger werden automatisch eingeschaltet.
- Lebensbescheinigung: einmal im Jahr. In vielen Ländern läuft das über einen digitalen Datenabgleich, sonst per Rückantwort oder digital mit der POSTIDENT-App.
- Auskunft: kostenloses Servicetelefon der Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.
Pension aus Österreich
- Auszahlung: monatlich im Nachhinein am 1. des Folgemonats auf ein Bankkonto. Eine Zahlung per Scheck gibt es nicht.
- Lebensbestätigung: jedes Jahr bis Mitte Juni. Fehlt sie, stellt die Pensionsversicherung die Zahlung vorläufig ein.
- Meldepflichten: Änderungen von Adresse, Namen oder Familienstand binnen 2 Wochen, ein Erwerbseinkommen binnen 7 Tagen.
Hol dir die Auskünfte mindestens sechs Monate vor Rentenbeginn. Hast du in mehreren EU-Ländern gearbeitet, zahlt jedes Land seinen Anteil erst ab seinem eigenen Rentenalter. Ein spanisches Konto macht vieles einfacher, siehe Bankkonto eröffnen.
Wie bist du krankenversichert?
Für die Krankenversicherung eines Rentners ist in der EU das Land zuständig, das die Rente zahlt. Beziehst du nur eine deutsche oder österreichische Rente, bleibst du also über deine bisherige Kasse versichert. Das Formular S1 überträgt deinen Anspruch nach Spanien.
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S1 bei deiner Krankenkasse beantragen
Am besten vor dem Umzug. Familienangehörige können über dasselbe Formular mitversichert sein.
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In Spanien anmelden
Leg das S1 unverzüglich beim spanischen Sozialversicherungsträger INSS vor. Kümmere dich parallel um die NIE und den Padrón (Anmeldung im Rathaus), denn spätestens für die Gesundheitskarte brauchst du beides.
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Gesundheitskarte holen
Mit der Bestätigung des INSS und dem Padrón beantragst du im Gesundheitszentrum (centro de salud) deines Viertels die Gesundheitskarte. Dort bekommst du auch deinen Hausarzt.
Du erhältst alle Sachleistungen wie Arzt, Behandlung und Krankenhaus zu den Bedingungen der spanischen Versicherten. Die Kosten trägt deine heimische Kasse. Wichtig: Der Umfang richtet sich nach spanischem Recht, nicht nach dem, was du von zu Hause kennst. Bei Medikamenten zahlen Rentner im spanischen System 10 % dazu, mit einer monatlichen Obergrenze je nach Einkommen. In welche Stufe du mit dem S1 fällst, sagt dir das Gesundheitszentrum.
Bei Besuchen im Herkunftsland kannst du dich als Rentner aus Deutschland oder Österreich dort weiter zu den üblichen Bedingungen behandeln lassen. Alle Wege ins System, auch für Menschen ohne S1, erklärt Krankenversicherung in Spanien.
Wo zahlst du Steuern auf deine Rente?
Hältst du dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien auf, bist du dort steuerlich ansässig. Kurze Abwesenheiten zählen mit. Welcher Staat deine Rente besteuern darf, regelt dann das Abkommen zwischen Spanien und deinem Herkunftsland.
Rente aus Deutschland
Nach dem Abkommen von 2011 besteuert Spanien als Wohnsitzstaat. Bei gesetzlichen Renten darf Deutschland zusätzlich eine begrenzte Steuer erheben, die Spanien anrechnet. Maßgeblich ist das Jahr, in dem du zum ersten Mal Rente bezogen hast.
| Erster Rentenbezug | Deutsche Steuer höchstens |
|---|---|
| bis 31. Dezember 2014 | keine, nur Spanien besteuert |
| 2015 bis 2029 | 5 % des Bruttobetrags |
| ab 2030 | 10 % des Bruttobetrags |
- Private Renten und Betriebsrenten: grundsätzlich nur in Spanien steuerpflichtig.
- Beamtenpensionen: werden grundsätzlich in Deutschland besteuert.
- Zuständiges Finanzamt: Für alle, die im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen, ist zentral das Finanzamt Neubrandenburg zuständig (Telefon +49 385 588-47000).
Pension aus Österreich
Zwischen Österreich und Spanien gilt ein eigenes, älteres Abkommen. Welcher Staat besteuert, hängt dort von der Art der Pension ab, vor allem davon, ob sie aus einem privaten Dienstverhältnis oder aus einer öffentlichen Funktion stammt. Die Pensionsversicherung weist darauf hin, dass für die Anwendung des Abkommens eine Ansässigkeitsbescheinigung nötig sein kann. Lass dir vor dem Umzug von deinem Finanzamt schriftlich bestätigen, wie deine Pension behandelt wird.
Wie viel nimmt Spanien?
Die spanische Einkommensteuer besteht aus einem staatlichen und einem regionalen Teil. Der staatliche Tarif beginnt bei 9,5 % (bis 12.450 €) und endet bei 24,5 % (über 300.000 €). Dazu kommt ein etwa gleich hoher regionaler Teil. Zusammen reicht der Grenzsteuersatz 2026 in Andalusien von 19 % bis 47 % und auf den Kanaren von 18,5 % bis 50,5 %. Der persönliche Grundfreibetrag beträgt 5.550 € im Jahr, ab 65 Jahren 6.700 € und ab 75 Jahren 8.100 €.
Als Ansässiger musst du außerdem Vermögen im Ausland in einer eigenen Informationserklärung melden (Modelo 720). Das betrifft Konten, Depots und Immobilien in Deutschland oder Österreich. Ab welchen Beträgen, erklärt Steuern in Spanien.
Erbschaftsteuer und Testament: Was solltest du regeln?
Die Erbschaftsteuer legen in Spanien die Regionen fest. Andalusien und die Kanaren gehören zu den günstigsten.
- Andalusien: 99 % Nachlass auf die Steuer für Kinder, Ehepartner und Eltern. Zusätzlich sinkt für diese Gruppen die Bemessungsgrundlage um bis zu 1.000.000 € je Erbe. Geschwister, Neffen und Nichtverwandte bekommen den Nachlass nicht.
- Kanaren: 99,9 % Nachlass, im Erbfall auch für Geschwister, Neffen, Onkel und Tanten.
Ob daneben in Deutschland oder Österreich Steuer anfällt, hängt von deinem Fall ab und sollte vor dem Umzug geprüft werden. Vom Steuerrecht getrennt ist die Frage, wer erbt. Nach EU-Recht gilt grundsätzlich das Erbrecht des Landes, in dem du zuletzt gewöhnlich gelebt hast, nach dem Umzug also spanisches. Du kannst stattdessen das Recht deiner Staatsangehörigkeit wählen, ausdrücklich im Testament oder in einer gesonderten Erklärung. Diese Wahl regelt Erben und Pflichtteil, nicht die Erbschaftsteuer.
Denk auch an die Patientenverfügung. Andalusien führt dafür ein eigenes Register (Declaración de Voluntad Vital Anticipada), die Kanaren ebenfalls (Manifestación Anticipada de Voluntad). Es ist sinnvoll, zusätzlich zur heimischen Verfügung eine spanische zu errichten.
Erst überwintern, dann umziehen?
Der beste Test ist ein Winter vor Ort. Du lernst Ort, Wohnung und Ärzte kennen, ohne zu Hause etwas aufzugeben. Am Flughafen Gran Canaria liegt das Januarmittel bei 17,9 °C. Ideen dazu stehen unter Überwintern auf den Kanaren.
- Steuern: Bleib unter 183 Tagen im Kalenderjahr, wenn du nicht in Spanien ansässig werden willst. Zähl die Tage mit.
- Krankenversicherung: Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt nur medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen System, keine Privatärzte.
- Miete: Für ein paar Monate bekommst du einen Saisonvertrag mit zwei Monatsmieten Kaution.
Papierkram, den wir für dich übernehmen:
- NIE-Nummer (ab 190 €)
- Anmeldung im Rathaus (Padrón) (120 €)
- Gesundheitskarte und Hausarzt (150 €)
- Bankkonto und Bizum (150 €)
- Steuern und Steuerwohnsitz (über Gestoría)
- Ummeldung und Autokauf (ab 390 €)
Häufige Fragen
Wird meine deutsche Rente gekürzt, wenn ich nach Spanien ziehe?
Nein. Die deutsche Rente wird bei Wohnsitz im EU-Ausland grundsätzlich in voller Höhe weitergezahlt. Eine Ausnahme kann es bei bestimmten Erwerbsminderungsrenten geben.
Was ist das Formular S1?
Mit dem S1 bestätigt deine Krankenkasse, dass du bei ihr versichert bist und im Wohnland Leistungen bekommen darfst. Du legst es in Spanien beim INSS vor und nutzt dann das öffentliche Gesundheitssystem. Die Kosten trägt deine Kasse.
Muss ich meine Rente in Spanien versteuern?
Ja, wenn du in Spanien steuerlich ansässig bist, also mehr als 183 Tage im Kalenderjahr dort lebst. Bei deutschen gesetzlichen Renten erhebt Deutschland je nach Rentenbeginn zusätzlich bis zu 5 % oder 10 %, die Spanien anrechnet.
Was passiert, wenn ich Renten aus zwei Ländern beziehe?
Beziehst du auch eine spanische Rente und wohnst in Spanien, ist Spanien für deine Krankenversicherung zuständig. Das S1 brauchst du dann nicht.
Zahlen meine Kinder in Spanien Erbschaftsteuer?
In Andalusien und auf den Kanaren bleibt für Kinder und Ehepartner fast nichts übrig: Der Nachlass auf die Steuer beträgt 99 % in Andalusien und 99,9 % auf den Kanaren. Ob im Herkunftsland zusätzlich Steuer anfällt, muss für den Einzelfall geprüft werden.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Rente im Ausland
- Pensionsversicherung Österreich: Österreichische Pension im Ausland
- Your Europe: Krankenversicherung bei Wohnsitz im Ausland
- Agencia Tributaria: Merkblatt zu Einkünften aus Deutschland
- Finanzamt Neubrandenburg: Rente im Ausland
- Gobierno de Canarias: Nachlass von 99,9 % auf die Erbschaftsteuer
Stand: Oktober 2026
Titelbild: siehe Quelle · Wikimedia Commons · CC BY-SA 3.0
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