Papierkram

Empadronamiento: Anmeldung im Rathaus (Padrón)

Von deinSpanien-Redaktion · Aktualisiert am 07.10.2026 · 7 Min. Lesezeit
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Kurz gesagt: Mit dem Empadronamiento trägst du dich im Einwohnerregister (Padrón) deiner spanischen Gemeinde ein. Du brauchst dafür deinen Ausweis und einen Nachweis über deine Wohnung, eine NIE ist nicht nötig. Die Bescheinigung darüber verlangen später Gesundheitsdienst, Schule, Bank und viele andere Stellen.

Auf einen Blick

  • Kosten: Die Eintragung ist in der Regel kostenlos. Einzelne Gemeinden nehmen eine kleine Gebühr für Bescheinigungen.
  • Wo: Rathaus (Ayuntamiento) oder Bürgerbüro deiner Gemeinde, in vielen Orten auch online
  • Für wen: alle, die in der Gemeinde ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben
  • Was du brauchst: Personalausweis oder Reisepass, Formular der Gemeinde, Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
  • Ergebnis: volante (einfacher Auszug) oder certificado (förmliche Bescheinigung)

Was ist das Empadronamiento?

Das Certificado de Empadronamiento entspricht ungefähr der Wohnsitzanmeldung beim Bürgeramt oder Meldeamt in Deutschland beziehungsweise dem Meldezettel in Österreich. Der Padrón municipal ist das Einwohnerregister der Gemeinde, das Empadronamiento ist deine Eintragung darin. Wer in einer spanischen Gemeinde seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, trägt sich dort ein.

Ein Unterschied zu Deutschland: Du meldest dich bei der Gemeinde an, nicht bei einer staatlichen Behörde, und jede Gemeinde hat ihr eigenes Formular und ihre eigenen Wege. Die Regeln dahinter sind aber landesweit gleich. Sie stehen in den technischen Anweisungen an die Gemeinden vom 17. Februar 2020.

Gut zu wissen: Als Bürger eines EU-Landes kannst du dich mit deinem gültigen Reisepass oder Personalausweis eintragen lassen. Du musst also nicht auf die NIE warten. Hast du sie schon, gib sie mit an.

Volante oder certificado: Was ist der Unterschied?

Die Gemeinde stellt zwei Arten von Nachweisen aus. Der Unterschied liegt in der Beweiskraft, nicht im Inhalt.

Volante de empadronamiento Certificado de empadronamiento
Was es ist rein informativer Auszug ohne Förmlichkeiten förmliche Bescheinigung, die die Eintragung verbindlich beweist
Typischer Einsatz alltägliche Vorgänge, bei denen ein einfacher Nachweis reicht Stellen, die einen förmlichen Beweis verlangen

Frag vorher, welches Dokument die jeweilige Stelle sehen will. Viele verlangen außerdem ein aktuelles Exemplar, oft nicht älter als drei Monate. Es lohnt sich also nicht, Bescheinigungen auf Vorrat zu holen.

Wofür brauchst du den Padrón?

Der Padrón ist der Schlüssel zu fast allem, was am Wohnort hängt. Am häufigsten wird er hier verlangt:

Welche Unterlagen brauchst du je nach Wohnsituation?

Immer gleich sind dein Ausweis und das Formular der Gemeinde (meist Hoja de empadronamiento oder Hoja padronal genannt). Was sich unterscheidet, ist der Nachweis, dass du in der Wohnung tatsächlich wohnen darfst.

Mieter

Du legst einen gültigen Mietvertrag für die Nutzung als gewöhnlichen Wohnsitz vor, dazu die letzte Mietquittung. Ein Vertrag für eine Ferienwohnung erfüllt das nicht. Achte darauf, dass dein Name im Vertrag genauso geschrieben ist wie im Ausweis. Tipps zum richtigen Vertrag findest du unter Wohnung finden.

Eigentümer

Du weist dein Eigentum nach, also mit der notariellen Kaufurkunde (Escritura) oder dem Kaufvertrag.

Untermiete oder Wohnen bei jemandem

Stehst du nicht selbst im Mietvertrag oder im Eigentumstitel, verlangen die Gemeinden üblicherweise die schriftliche Zustimmung (autorización) der Person, die den Titel hat, mit einer Kopie ihres Ausweises. Viele Gemeinden haben dafür ein eigenes Formular. Schau auf der Seite deiner Gemeinde nach, was genau sie will.

Wohngemeinschaft

Stehen alle Bewohner im Mietvertrag, reicht der Vertrag für alle. Steht nur einer darin, brauchen die anderen dessen Zustimmung wie bei der Untermiete, teils zusätzlich die des Vermieters. Das Formular der Gemeinde unterschreiben alle, die eingetragen werden.

Achtung: Die Stadt Málaga warnt ausdrücklich vor falschen Mietverträgen. Die Folgen sind Ablehnung, Löschung aus dem Register und ein Verfahren wegen Urkundenfälschung. Kauf dir keinen Padrón über eine Adresse, an der du nicht wohnst.

Wie läuft die Anmeldung ab?

Der Weg ist in jeder Gemeinde etwas anders, die Schritte sind aber dieselben.

  1. Unterlagen und Formular vorbereiten

    Lade das Formular von der Seite deiner Gemeinde und füll es für alle Personen aus, die in die Wohnung einziehen. Leg Ausweis und Wohnungsnachweis im Original und als Kopie bereit.

  2. Termin buchen oder online einreichen

    Größere Städte arbeiten mit Terminen (cita previa). Die elektronische Einreichung ist nach den landesweiten Anweisungen ausdrücklich zulässig. Dafür brauchst du in der Regel ein digitales Zertifikat oder Cl@ve, was am Anfang oft noch fehlt.

  3. Nachweis mitnehmen

    Nach der Eintragung bekommst du volante oder certificado, je nach Gemeinde sofort oder später zum Abruf online.

Besonderheiten in Málaga, Granada und auf den Kanaren

Ein Blick auf einige Städte zeigt, wie unterschiedlich die Gemeinden arbeiten.

Málaga

Zuständig ist die städtische Stelle GESTRISAM mit Hauptsitz im Edificio Tabacalera (Av. Sor Teresa Prat 17). Dazu kommen die Bürgerbüros (OMAC) in jedem Stadtbezirk. Málaga verlangt bei einem Mietvertrag mehr als das Minimum: eine aktuelle Rechnung oder einen Vertrag eines Versorgers für Wasser, Strom oder Gas auf den Namen von Vermieter oder Mieter, eine Ausweiskopie des Vermieters und die letzte Mietquittung.

Granada

Die Stadt stellt die Hoja de empadronamiento als PDF auf granada.org bereit. Einreichen kannst du persönlich oder elektronisch über die Sede Electrónica der Stadt beziehungsweise das staatliche Register Red SARA, jeweils mit einem allgemeinen Antrag und den gescannten Unterlagen.

Las Palmas de Gran Canaria

Hier solltest du Zeit einplanen. Der spanische Bürgerbeauftragte (Defensor del Pueblo) rügte 2023, dass die Stadt die elektronische Einreichung ausgesetzt hatte und Termine vor Ort mit langen Wartezeiten verlangte. Wie die Stadt es aktuell handhabt, steht auf ihrer Seite.

Sevilla und Santa Cruz de Tenerife

Beide Städte regeln Termine und Unterlagen über ihre eigenen Portale. Prüf dort die aktuellen Vorgaben, bevor du hingehst.

Was musst du nach der Anmeldung beachten?

Der Eintrag bleibt nicht von selbst für immer gültig. Die Gemeinde prüft in Abständen, ob du noch dort wohnst.

  • Bestätigung: Bürger aus EU-Ländern müssen den Eintrag nicht alle zwei Jahre erneuern. Die Gemeinde fragt aber nach zwei oder nach fünf Jahren seit der letzten Eintragung nach, je nachdem, ob du im zentralen Ausländerregister stehst. Reagierst du nicht, kann sie dich von Amts wegen löschen.
  • Umzug: Ziehst du um, meldest du dich in der neuen Gemeinde an. Auch bei einem Umzug innerhalb der Stadt gehört die neue Adresse in den Padrón.
  • Post öffnen: Die Aufforderung zur Bestätigung kommt per Brief. In Málaga bestätigst du persönlich im Bürgerbüro oder online mit Zertifikat.
Tipp: Die Anmeldung in Spanien und die Abmeldung in Deutschland oder Österreich gehören zusammen. Plane beide Schritte gemeinsam.

Häufige Fragen

Brauche ich für den Padrón eine NIE?

Nein. Bürger aus EU-Ländern können sich mit gültigem Reisepass oder Personalausweis eintragen lassen. Hast du die NIE schon, gibst du sie mit an.

Was kostet das Empadronamiento?

Die Eintragung ist in der Regel kostenlos. Einzelne Gemeinden berechnen für ein certificado eine kleine Gebühr. Den Betrag nennt dir deine Gemeinde.

Mein Vermieter will nicht, dass ich mich anmelde. Was nun?

Mit einem gültigen Mietvertrag für den gewöhnlichen Wohnsitz und der letzten Mietquittung brauchst du seine Erlaubnis nicht. Schwierig wird es, wenn du nur einen Ferienmietvertrag oder gar keinen Vertrag hast. Klär das am besten vor der Unterschrift.

Kann ich mich online anmelden?

In vielen Gemeinden ja, zum Beispiel in Granada über die Sede Electrónica. Dafür brauchst du meist ein digitales Zertifikat. Ohne geht es persönlich im Rathaus.

Wie lange gilt die Bescheinigung?

Die Eintragung selbst läuft weiter. Das ausgedruckte Dokument akzeptieren viele Stellen aber nur, wenn es aktuell ist, oft höchstens drei Monate alt.

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