Kanaren-Spezial

Selbstständig auf den Kanaren: IGIC, REPEP und ZEC einfach erklärt

Von deinSpanien-Redaktion · Aktualisiert am 07.10.2026 · 8 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Auf den Kanaren gibt es keine spanische Mehrwertsteuer, sondern die Inselsteuer IGIC mit einem allgemeinen Satz von 7 %. Kleine Selbstständige können seit dem 1. Juli 2026 bis 50.000 € Umsatz die Kleinunternehmerregelung REPEP nutzen und stellen dann Rechnungen ohne IGIC. Die Sonderzone ZEC mit 4 % Körperschaftsteuer gilt nur für Gesellschaften, nicht für Autónomos.

Auf einen Blick

  • IGIC: Allgemeiner Satz 7 %, auf dem Festland beträgt die Mehrwertsteuer 21 % (Stand Oktober 2026).
  • Zuständig: Agencia Tributaria Canaria für die IGIC, die staatliche Agencia Tributaria für die Einkommensteuer.
  • REPEP: Freiwillige Kleinunternehmerregelung bis 50.000 € Umsatz, Antrag über das Modelo 400.
  • ZEC: 4 % Körperschaftsteuer für neu gegründete Gesellschaften, Eintragung nach aktuellem Stand nur bis 31. Dezember 2026 genehmigungsfähig.
  • Gleich wie auf dem Festland: Anmeldung als Autónomo und Beiträge zur Sozialversicherung.

Was ist auf den Kanaren anders und was nicht?

Die Kanaren gehören zu Spanien und zur EU, haben aber ein eigenes Wirtschafts- und Steuerregime. Für Selbstständige betrifft das vor allem die Umsatzbesteuerung. Der Rest läuft wie überall in Spanien.

Thema Kanaren Festland
Steuer auf Umsätze IGIC, allgemein 7 % IVA, allgemein 21 %
Erklärung Modelo 420 bei der Agencia Tributaria Canaria Modelo 303 bei der Agencia Tributaria
Zensusmeldung für die Umsatzbesteuerung Modelo 400 Modelo 036
Sozialversicherung RETA, gleiche Beiträge RETA

Du hast auf den Kanaren also mit zwei Finanzverwaltungen zu tun. Die kanarische ist für die IGIC zuständig, die staatliche weiterhin für deine Einkommensteuer und für die Anmeldung deiner Tätigkeit mit dem Modelo 036.

IGIC: die Inselsteuer statt Mehrwertsteuer

IGIC steht für Impuesto General Indirecto Canario. Die Steuer funktioniert im Prinzip wie die Mehrwertsteuer: Du schlägst sie auf deine Rechnungen auf, ziehst die IGIC aus deinen eigenen Einkäufen als Vorsteuer ab und führst die Differenz ab.

  • Satz: Der allgemeine Satz beträgt 7 %. Daneben gibt es ermäßigte und erhöhte Sätze für bestimmte Waren und Leistungen sowie einen Nullsatz. Welcher Satz für deine Leistung gilt, steht bei der Agencia Tributaria Canaria.
  • Erklärung: Die IGIC erklärst du vierteljährlich mit dem Modelo 420.
  • Für deine Kunden: Privatkunden auf den Inseln zahlen 7 % statt 21 %. Das macht deine Leistung für sie günstiger oder lässt dir bei gleichem Endpreis mehr übrig.

Hast du Kunden auf dem Festland, in Deutschland oder in Österreich, wird es komplizierter. Die Kanaren gehören nicht zum Mehrwertsteuergebiet der EU. Welche Steuer auf eine Rechnung über die Inselgrenze hinweg gehört, hängt von der Art der Leistung und vom Kunden ab. Lass dir das für deine typischen Aufträge einmal von einer Gestoría (Büro für Buchhaltung und Behördengänge) auf den Inseln durchgehen, bevor du die erste Rechnung schreibst.

REPEP: Rechnungen ohne IGIC bis 50.000 € Umsatz

REPEP ist die Kleinunternehmerregelung innerhalb der IGIC. Sie ist für viele Freiberufler, die auf die Kanaren ziehen, der interessanteste Unterschied zum Festland, denn dort gibt es für Selbstständige keine vergleichbare allgemeine Befreiung von der Mehrwertsteuer.

Die neue Grenze seit Juli 2026

Zum 1. Juli 2026 wurde die Umsatzgrenze von 30.000 € auf 50.000 € im Jahr angehoben. Wer darunter bleibt, kann die Regelung wählen.

Was die Regelung bedeutet

  • Freiwillig: Du musst die Regelung nicht nutzen. Der Antrag läuft über die Zensuserklärung Modelo 400 bei der Agencia Tributaria Canaria.
  • Keine IGIC auf deinen Rechnungen: Du berechnest deinen Kunden keine IGIC.
  • Kein Vorsteuerabzug: Die IGIC, die du selbst beim Einkauf zahlst, bekommst du nicht zurück.
  • Weniger Erklärungen: Ab dem 1. Januar 2027 soll im REPEP eine jährliche Erklärung die vier vierteljährlichen ersetzen. Die genauen Pflichten bestätigt dir die Agencia Tributaria Canaria.

Für wen sich das lohnt

Die Rechnung ist einfach: Wer vor allem an Privatkunden verkauft und wenig einkauft, profitiert, weil der Endpreis ohne IGIC niedriger ist und kaum Vorsteuer verloren geht. Das trifft auf viele Dienstleister zu. Wer dagegen am Anfang viel investiert, etwa in Ausstattung, Fahrzeug oder Ladeneinrichtung, verliert im REPEP den Abzug der darauf gezahlten IGIC. Rechne beide Varianten mit deinen eigenen Zahlen durch.

Tipp: Die Entscheidung für oder gegen REPEP triffst du am besten direkt bei der Anmeldung. Dann stellst du von der ersten Rechnung an einheitlich ab.

Autónomo auf den Kanaren: Anmeldung, Beiträge, Einkommensteuer

Bei der Sozialversicherung gibt es keinen Inselbonus. Du meldest dich wie auf dem Festland im Sondersystem RETA über das Portal Import@ss an, und zwar vor Beginn der Tätigkeit. Der Mindestbeitrag hängt 2026 vom Nettoertrag ab und liegt je nach Stufe zwischen rund 206 € und rund 607 € im Monat. Neustarter zahlen mit der Tarifa plana 80 € im Monat für die ersten 12 Monate. Den ganzen Ablauf findest du unter Autónomo anmelden.

Cuota cero: Erstattung der Beiträge

Die kanarische Regierung erstattet über das Programm „Cuota cero“ die reduzierten Beiträge, die du während der Tarifa plana gezahlt hast. Das ist eine nachträgliche Erstattung auf Antrag: Du zahlst die 80 € zunächst selbst. Voraussetzungen sind, dass du die staatliche Vergünstigung bezogen hast, beim Antrag im RETA gemeldet bist und Steuerdomizil und Tätigkeit auf den Kanaren liegen. Es gibt Ausschreibungen für 2024, 2025 und 2026. Die Frist 2026 läuft nach den veröffentlichten Angaben bis zum 15. Oktober 2026 und betrifft Selbstständige mit Tätigkeitsbeginn 2025. Aktuelle Ausschreibungen stehen auf der Seite der kanarischen Regierung, der Link ist unten in den Quellen.

Einkommensteuer

Dein Gewinn unterliegt der normalen spanischen Einkommensteuer (IRPF), die aus einem staatlichen und einem regionalen Teil besteht. Der kanarische Tarif hat 2026 sieben Stufen von 9 % bis 26 %. Zusammen mit dem staatlichen Teil ergibt das 18,5 % in der untersten und 50,5 % in der obersten Stufe. Mehr dazu steht im Artikel Steuern in Spanien.

ZEC: 4 % Körperschaftsteuer, aber nur für Gesellschaften

Die Zona Especial Canaria (ZEC) ist eine Sonderzone mit einem Körperschaftsteuersatz von 4 %. Sie wird im Netz oft als Steuersparmodell für alle dargestellt. Das stimmt so nicht.

Achtung: Die ZEC steht nur neu gegründeten juristischen Personen und Zweigniederlassungen offen. Natürliche Personen, also Autónomos, können sie nicht nutzen. Der Satz von 4 % gilt außerdem nur für den Teil des Gewinns, der tatsächlich im ZEC-Gebiet erwirtschaftet wird.

Voraussetzungen

Voraussetzung Teneriffa und Gran Canaria Übrige Inseln
Neue Arbeitsplätze innerhalb von 6 Monaten mindestens 5 mindestens 3
Investition in Anlagevermögen innerhalb von 2 Jahren mindestens 100.000 € mindestens 50.000 €

Dazu kommen auf allen Inseln:

  • eine zugelassene Tätigkeit laut der Liste im Gesetz
  • mindestens ein Geschäftsführer mit Steuerwohnsitz auf den Kanaren
  • Sitz und tatsächliche Geschäftsleitung auf den Kanaren

In bestimmten Fällen lässt sich eine Befreiung vom Investitionserfordernis beantragen.

Frist

Nach aktuellem Stand kann die Eintragung in das ZEC-Register nur bis zum 31. Dezember 2026 genehmigt werden. Die Vergünstigungen laufen bis 2032. Ob die Genehmigungsfrist verlängert wird, war im Oktober 2026 offen. Wer eine Gesellschaft plant, sollte deshalb zuerst beim ZEC-Konsortium nachfragen, welche Frist gerade gilt.

Für wen lohnen sich die Kanaren als Standort?

Für die meisten Selbstständigen aus Deutschland und Österreich ist nicht die ZEC der Vorteil, sondern die Kombination aus niedriger IGIC und REPEP. Eine ehrliche Einordnung:

  • Du verkaufst an Privatkunden auf den Inseln: Der niedrige IGIC-Satz oder REPEP wirken direkt auf deinen Preis.
  • Du bleibst unter 50.000 € Umsatz und hast wenig Einkauf: REPEP spart dir Steuer und Verwaltungsaufwand.
  • Du planst eine Gesellschaft mit mehreren Angestellten und echter Tätigkeit auf den Inseln: Die ZEC ist einen Blick wert, solange die Frist läuft.
  • Du verdienst sehr gut: Bedenke, dass der Spitzensatz der Einkommensteuer auf den Kanaren höher ist als in Andalusien.

Bei Sozialversicherung und Einkommensteuer im unteren und mittleren Bereich sind die Unterschiede zum Festland gering. Welche Insel oder welche Region zu deinem Leben passt, zeigt der Vergleich Wohin in Spanien?. Die anderen Wege zum Einkommen stehen unter Arbeiten in Spanien.

Häufige Fragen

Zahle ich auf den Kanaren keine Mehrwertsteuer?

Die spanische Mehrwertsteuer (IVA) gilt auf den Kanaren nicht. An ihre Stelle tritt die IGIC mit einem allgemeinen Satz von 7 %. Im REPEP stellst du Rechnungen ganz ohne IGIC.

Bis zu welchem Umsatz kann ich REPEP nutzen?

Seit dem 1. Juli 2026 bis 50.000 € im Jahr. Vorher lag die Grenze bei 30.000 €.

Ist REPEP Pflicht, wenn ich unter der Grenze liege?

Nein, die Regelung ist freiwillig. Du beantragst sie über das Modelo 400. Wer viel Vorsteuer aus Investitionen hat, fährt ohne REPEP oft besser.

Kann ich als Autónomo die ZEC mit 4 % nutzen?

Nein. Die ZEC ist neu gegründeten Gesellschaften und Zweigniederlassungen vorbehalten und verlangt unter anderem neue Arbeitsplätze und eine Mindestinvestition.

Sind die Beiträge zur Sozialversicherung auf den Kanaren niedriger?

Nein. Es gilt dieselbe Beitragstabelle wie im übrigen Spanien. Über das Programm Cuota cero kannst du dir aber die während der Tarifa plana gezahlten Beiträge erstatten lassen.

Lieber selbst machen?

Playbook Selbstständig auf den Kanaren

IGIC statt IVA, REPEP bis 50.000 €, Modelo 400 bei der ATC, Modelo 420 und 425, Rechnungen ohne Mehrwertsteuer und was anders ist als auf dem Festland 18 Seiten PDF.

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