Du willst deine Wohnung in Andalusien oder auf den Kanaren an Urlauber vermieten? Dafür brauchst du je nach Ort eine regionale Registrierung, eine nationale Registriernummer und die Zustimmung deiner Eigentümergemeinschaft. Wir prüfen, ob es geht, und begleiten den Antrag.

Was du brauchst
Regionale Registrierung
- Andalusien: Eintrag als Vivienda con Fines Turísticos im Registro de Turismo de Andalucía
- Kanaren: Meldung als Vivienda Vacacional nach den Regeln der Kanaren
- Viele Gemeinden begrenzen neue Ferienwohnungen, zum Beispiel Málaga
Nationale Registriernummer
- Seit 1. Juli 2025 brauchen kurzfristige Vermietungen eine Nummer aus dem Registro Único de Arrendamientos
- Ohne Nummer dürfen Portale wie Airbnb die Anzeige nicht zeigen
Eigentümergemeinschaft
- Seit April 2025 braucht eine neue Ferienvermietung in Wohnanlagen die Zustimmung von drei Fünfteln der Eigentümer
- Prüfung der Gemeinschaftsordnung vor dem Kauf
So läuft es ab
Prüfung
Ist Ferienvermietung an deiner Adresse erlaubt? Gemeinde, Gebäude, Gemeinschaft.
Unterlagen
Wohnungsdaten, Ausstattung, Erklärungen und Nachweise zusammenstellen.
Anträge
Regionale Registrierung und nationale Nummer, mit Gestoría oder Anwalt.
Danach
Steuern auf Mieteinnahmen und Meldepflichten im Blick behalten.
Was es kostet
Die Prüfung, ob deine Wohnung vermietet werden darf, und die Begleitung der Anträge bieten wir zum Festpreis an. Den Preis nennen wir dir nach dem Erstgespräch schriftlich, weil Aufwand und Region stark variieren.
Gebühren der Behörden, Gestoría oder Anwalt kommen dazu.
Du willst eine Wohnung zum Vermieten kaufen? Prüf das vor dem Kauf. Wir begleiten dich dabei: Immobilie kaufen mit Begleitung.
Häufige Fragen
Kann ich jede Wohnung an Urlauber vermieten?
Nein. Gemeinde, Lage, Gebäude und Eigentümergemeinschaft können es verbieten oder begrenzen. Deshalb steht die Prüfung am Anfang.
Übernehmt ihr die Vermietung und Gästebetreuung?
Nein. Wir kümmern uns um Genehmigung und Unterlagen. Für den laufenden Betrieb nennen wir dir auf Wunsch Agenturen vor Ort.
Muss ich Mieteinnahmen in Spanien versteuern?
Ja. Einnahmen aus spanischen Immobilien werden in Spanien versteuert, als Nichtresident über Modelo 210. Die Gestoría kümmert sich darum.