Auswandern

Als Expat nach Spanien: Job, Vertrag und Ankommen

Von deinSpanien-Redaktion · Aktualisiert am 30.10.2026 · 8 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Als Expat kommst du mit einem spanischen Arbeitsvertrag oder als Entsandter deines bisherigen Arbeitgebers. Davon hängt ab, wo du sozialversichert bist und welches Arbeitsrecht gilt. Ein Visum brauchst du als Deutscher oder Österreicher nicht, wohl aber eine NIE, eine Sozialversicherungsnummer und einen Plan für die Steuern.

Auf einen Blick

  • Für wen: Angestellte mit Job in Spanien oder Entsendung durch den Arbeitgeber
  • Mindestlohn 2026: 1.221 € brutto im Monat in 14 Zahlungen (17.094 € im Jahr)
  • Durchschnittsgehalt: 29.540 € brutto im Jahr, Andalusien 26.090 €, Kanaren 25.120 € (INE, 2024)
  • Arbeitszeit und Urlaub: höchstens 40 Stunden pro Woche im Jahresschnitt, mindestens 30 Kalendertage Urlaub
  • Steuern: ab mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr in Spanien steuerlich ansässig
  • Was du brauchst: NIE, Sozialversicherungsnummer, spanisches Konto, Wohnung mit Padrón

Was ist ein Expat?

Ein Expat zieht für längere Zeit nach Spanien, arbeitet dort für einen Arbeitgeber vor Ort oder wird von seiner Firma entsandt und hat in Spanien einen festen Wohnsitz. Ein Digital Nomad arbeitet dagegen ortsunabhängig am Laptop für Kunden oder einen Arbeitgeber im Ausland und bleibt oft nur einige Monate (siehe Als Digital Nomad nach Spanien).

Lokaler Vertrag oder Entsendung: Was ist der Unterschied?

Die beiden Wege sehen im Alltag ähnlich aus, rechtlich sind sie grundverschieden. Klär mit deinem Arbeitgeber schriftlich, welcher Weg für dich gilt, bevor du die Wohnung kündigst.

Lokaler Vertrag Entsendung
Arbeitgeber spanisches Unternehmen bisheriger Arbeitgeber zu Hause
Sozialversicherung Spanien (Seguridad Social) bleibt im Heimatland, Nachweis mit Bescheinigung A1
Arbeitsrecht spanisches Recht nach mehr als 12 Monaten (mit Begründung 18) gelten vollständig die Arbeitsbedingungen in Spanien
Krankenversicherung öffentliches System in Spanien über die heimische Kasse, Leistungen in Spanien mit Formular S1

Bei einer Entsendung beantragt dein Arbeitgeber die A1-Bescheinigung im Heimatland. Sie belegt, welches Sozialversicherungsrecht für dich gilt. Eine Anerkennung deiner Berufsqualifikation brauchst du für die Entsendung nicht. Wie lange eine Entsendung sozialversicherungsrechtlich höchstens dauern darf, sagt dir der zuständige Träger, bei dem das A1 beantragt wird.

Was steht in einem spanischen Arbeitsvertrag?

Grundlage ist das Arbeitnehmerstatut (Estatuto de los Trabajadores). Viele Details regeln zusätzlich die Tarifverträge (convenios colectivos) der Branche. Lies deshalb immer beides.

  • Unbefristet ist die Regel: Das Gesetz geht vom unbefristeten Vertrag aus. Befristungen sind nur wegen besonderer Produktionsumstände (höchstens 6 Monate, per Tarifvertrag bis zu 1 Jahr) oder zur Vertretung erlaubt. Für Saisonarbeit gibt es den Vertrag „fijo-discontinuo“, der unbefristet ist und Pausen zwischen den Saisons vorsieht.
  • Probezeit: höchstens 6 Monate für Beschäftigte mit Hochschulabschluss, 2 Monate für alle anderen (3 Monate in Betrieben mit weniger als 25 Beschäftigten). Tarifverträge können abweichen.
  • Arbeitszeit: höchstens 40 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt, mindestens 12 Stunden Ruhe zwischen zwei Arbeitstagen.
  • Urlaub: mindestens 30 Kalendertage im Jahr. Achtung beim Vergleich: Kalendertage zählen Wochenenden mit.
  • Feiertage: höchstens 14 im Jahr, davon 2 lokale.
Tipp: Frag im Vorstellungsgespräch, ob das Jahresgehalt in 12 oder 14 Zahlungen kommt. Der Mindestlohn ist offiziell in 14 Zahlungen ausgedrückt, viele Firmen zahlen zwei Sonderzahlungen im Jahr. Vergleiche deshalb immer das Bruttojahresgehalt.

Welches Gehalt ist realistisch?

Die Gehälter liegen deutlich unter denen in Deutschland und Österreich. Rechne dein Angebot gegen die Lebenshaltungskosten an deinem Ort, nicht gegen dein altes Gehalt.

Kennzahl Brutto pro Jahr
Mindestlohn 2026 (14 Zahlungen zu 1.221 €) 17.094 €
Gastgewerbe, Durchschnitt 2024 17.653 €
Mittleres Gehalt (Median) Spanien 2024 24.497 €
Durchschnitt Kanaren 2024 25.120 €
Durchschnitt Andalusien 2024 26.090 €
Durchschnitt Spanien 2024 29.540 €

Die Werte stammen aus der Gehaltsstrukturerhebung des Statistikamts INE. Andalusien und die Kanaren liegen unter dem Landesschnitt, das Gastgewerbe ist die Branche mit den niedrigsten Löhnen. Gleichzeitig ist die Arbeitslosigkeit hoch: 9,87 % landesweit und 14,56 % in Andalusien (2. Quartal 2026). Wer mit einem fertigen Vertrag kommt, ist klar im Vorteil. Weitere Wege zum Einkommen findest du unter Arbeiten in Spanien, die Ausgabenseite unter Lebenshaltungskosten.

Wird dein Abschluss anerkannt?

Eine förmliche Anerkennung brauchst du nur in reglementierten Berufen. Für Ärzte, allgemeine Krankenpflege, Hebammen, Zahnärzte, Apotheker, Architekten und Tierärzte gilt in der EU die automatische Anerkennung. Den Europäischen Berufsausweis gibt es unter anderem für Krankenpflege, Apotheker, Physiotherapeuten und Immobilienmakler. Sprachnachweise oder eine Kammermitgliedschaft können zusätzlich verlangt werden. Ob dein Beruf reglementiert ist, zeigt die EU-Datenbank der reglementierten Berufe.

Sozialversicherung und Steuern: Was gilt für dich?

Mit einem lokalen Vertrag bist du in Spanien sozialversichert. Du brauchst eine eigene Sozialversicherungsnummer, die du online über das Portal Import@ss beantragst. Die Anmeldung der Beschäftigung (alta) übernimmt dann dein Arbeitgeber. Erst mit dieser Anmeldung entsteht dein Anspruch auf das öffentliche Gesundheitssystem. Wie du danach zur Gesundheitskarte kommst, steht unter Krankenversicherung in Spanien.

Steuerlich ansässig bist du, wenn du dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhältst oder der Kern deiner wirtschaftlichen Interessen dort liegt. Spanien teilt das Jahr nicht auf: Du bist für das ganze Jahr ansässig oder gar nicht. Wer in der zweiten Jahreshälfte umzieht, wird deshalb in der Regel erst im Folgejahr in Spanien steuerpflichtig.

Die Sonderregel für Zuzügler

Für Angestellte, die nach Spanien ziehen, gibt es eine Sonderregelung, oft „Beckham-Regel“ genannt. Sie gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit, also auch für EU-Bürger.

  • Voraussetzung: In den fünf Steuerjahren vor dem Umzug warst du nicht in Spanien ansässig, und du ziehst unter anderem wegen eines Arbeitsvertrags um.
  • Wirkung: Dein Arbeitseinkommen wird pauschal mit 24 % besteuert (bis 600.000 €).
  • Dauer: Zuzugsjahr plus fünf Folgejahre.
  • Antrag: mit dem Formular Modelo 149 bei der Agencia Tributaria.

Die Regel lohnt sich vor allem bei höheren Gehältern. Bei einem Durchschnittsgehalt kann der normale Tarif günstiger sein. Den normalen Tarif und die Abkommen mit Deutschland und Österreich erklärt Steuern in Spanien.

Die ersten Wochen: In welcher Reihenfolge erledigst du was?

Dein Arbeitgeber meldet dich an, alles andere liegt bei dir. Mit dieser Reihenfolge bist du am ersten Arbeitstag startklar.

  1. NIE beantragen

    Die Identifikationsnummer für Ausländer steht im Arbeitsvertrag und auf jeder Gehaltsabrechnung. Beantrage sie möglichst schon vor dem Umzug über das Konsulat. Anleitung: NIE beantragen.

  2. Sozialversicherungsnummer holen

    Online über Import@ss. EU-Bürger können die Nummer zunächst mit dem Pass bekommen und reichen die NIE nach.

  3. Wohnung mieten und im Rathaus anmelden

    Mit Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen hast du bei Vermietern gute Karten. Danach folgt der Padrón, die Anmeldung im Rathaus.

  4. Konto eröffnen

    Viele Arbeitgeber wollen das Gehalt auf ein spanisches Konto zahlen. Siehe Bankkonto eröffnen.

  5. Gesundheitskarte beantragen

    Sobald dein Arbeitgeber dich angemeldet hat, beantragst du im Gesundheitszentrum deines Viertels die Karte und bekommst einen Hausarzt.

Partner, Familie und der Plan B

Kommst du nicht allein, plane für die anderen mit. Familienangehörige von EU-Bürgern haben ein Aufenthaltsrecht in Spanien. Bei einer Entsendung bleibt die Familie über die heimische Krankenkasse versichert. Für Kinder zählen Schulplatz und Anmeldefristen, dazu mehr unter Auswandern mit Familie.

Sucht dein Partner in Spanien Arbeit und bezieht zu Hause Arbeitslosengeld, kann er es mitnehmen: mit dem Formular U2 für drei Monate, je nach Träger verlängerbar auf bis zu sechs Monate. Voraussetzung ist, dass er vorher mindestens vier Wochen arbeitslos gemeldet war. Das U2 beantragt er vor der Abreise und meldet sich innerhalb von sieben Tagen bei der spanischen Arbeitsverwaltung. Das Formular U1 dokumentiert außerdem deine Versicherungszeiten, falls du später in Spanien Arbeitslosengeld brauchst.

Häufige Fragen

Brauche ich als EU-Bürger eine Arbeitserlaubnis für Spanien?

Nein. Deutsche und Österreicher dürfen in Spanien ohne Visum und ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Du brauchst aber eine NIE und eine Sozialversicherungsnummer.

Wie viel Urlaub habe ich in Spanien?

Mindestens 30 Kalendertage im Jahr. Weil Wochenenden mitzählen, entspricht das rund 22 Arbeitstagen bei einer Fünftagewoche. Dazu kommen bis zu 14 Feiertage.

Wie lang ist die Probezeit?

Höchstens 6 Monate für Beschäftigte mit Hochschulabschluss und 2 Monate für alle anderen, in kleinen Betrieben unter 25 Beschäftigten 3 Monate. Der Tarifvertrag kann andere Fristen festlegen.

Wo zahle ich Steuern, wenn ich mitten im Jahr umziehe?

Das hängt davon ab, ob du im Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Spanien bist. Spanien kennt keine Aufteilung des Jahres. Bei einem Umzug in der zweiten Jahreshälfte wirst du meist erst im Folgejahr in Spanien ansässig.

Bleibe ich bei einer Entsendung in meiner Krankenkasse?

Ja. Mit der A1-Bescheinigung bleibst du im Heimatland sozialversichert. Für Behandlungen in Spanien stellt dir deine Kasse das Formular S1 aus.

Titelbild: Danielmlg86 · Wikimedia Commons · CC BY-SA 3.0 es

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