Papierkram

Auto ummelden und Führerschein in Spanien: Ablauf, Fristen, Gebühren

Von deinSpanien-Redaktion · Aktualisiert am 07.10.2026 · 8 Min. Lesezeit
Auto ummelden, Führerschein erneuern.Wir organisieren ITV, Steuer und Zulassung. Auto ummelden 590 €, Führerschein 190 €.
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Kurz gesagt: Ziehst du nach Spanien, musst du dein Auto ummelden: Für die Steuerbefreiung beim Umzug hast du 60 Tage Zeit, sonst gelten 30 Tage. Die Zulassung bei der Verkehrsbehörde DGT kostet 99,77 €, dazu kommen technische Abnahme, Kennzeichen und Kfz-Steuer. Dein Führerschein aus Deutschland oder Österreich gilt weiter; alte unbefristete Scheine musst du zwei Jahre nach dem Umzug erneuern.

Auf einen Blick

  • Frist Ummeldung: 30 Tage ab Nutzung in Spanien, 60 Tage bei Wohnsitzverlegung mit Steuerbefreiung
  • Gebühr Zulassung: 99,77 € (DGT), Halterwechsel 55,70 €
  • Zulassungssteuer: beim Umzug unter Bedingungen befreit, Antrag bei der Agencia Tributaria
  • Führerschein: bleibt gültig; Erneuerung 24,58 €, ab 70 Jahren kostenlos
  • Wo: ITV-Station, Agencia Tributaria, Rathaus, Jefatura de Tráfico (DGT)
  • Was du brauchst: Fahrzeugpapiere im Original, CoC, NIE, Padrón

Musst du dein Auto überhaupt ummelden?

Ja. Wer seinen Wohnsitz nach Spanien verlegt, darf nicht dauerhaft mit deutschem oder österreichischem Kennzeichen fahren. Die spanische Verwaltung nennt zwei Fristen: 30 Tage ab Beginn der Nutzung in Spanien, und 60 Tage, wenn du deinen Wohnsitz verlegst und die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllst.

Ob sich die Ummeldung lohnt, ist eine Rechenfrage. Bei einem neueren Auto, das dir seit Jahren gehört, meist ja. Bei einem alten Wagen mit geringem Wert können Abnahme, Papiere und Gebühren unverhältnismäßig sein; dann ist Verkaufen vor dem Umzug oft einfacher. Auch die Versicherung spielt mit: Deine bisherige Police deckt ein Auto, das dauerhaft in Spanien steht, in der Regel nicht auf Dauer.

Auto ummelden: die fünf Schritte

Den Ablauf gibt die DGT vor. Die Reihenfolge ist wichtig, weil jede Stelle den Nachweis der vorherigen sehen will.

  1. Unterlagen zusammenstellen

    Du brauchst die Fahrzeugpapiere im Original, einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag mit Übersetzung oder Rechnung) und die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC, Certificate of Conformity). Fehlt das CoC, bestellst du es beim Hersteller. Dazu kommen deine NIE und der Padrón (Anmeldung im Rathaus) als Wohnsitznachweis.

  2. Technische Abnahme bei der ITV

    Die ITV (Inspección Técnica de Vehículos) ist die spanische Hauptuntersuchung. Für ein Importfahrzeug stellt die Station eine spanische technische Karte aus (Tarjeta ITV). Vorzulegen sind die Originalzulassung und der Homologationsnachweis, also das CoC. Für Fahrzeuge von vor 2002 brauchst du stattdessen ein technisches Einzeldokument (ficha reducida), das ein Ingenieurbüro erstellt.

  3. Steuern klären

    Drei Steuern spielen eine Rolle: die Zulassungssteuer (Impuesto de Matriculación, Modelo 576, bei Befreiung Modelo 06 oder 05) bei der Agencia Tributaria, die kommunale Kfz-Steuer (IVTM) beim Rathaus und der Nachweis über Mehrwertsteuer oder Übertragungssteuer, der nur bei Neufahrzeugen oder einem frischen Gebrauchtkauf anfällt.

  4. Zulassung bei der DGT beantragen

    Mit ITV-Karte, Steuernachweisen und Ausweis beantragst du die Zulassung online oder mit Termin bei der Jefatura de Tráfico deiner Provinz. Die Gebühr beträgt 99,77 €. Du bekommst den spanischen Fahrzeugschein (permiso de circulación) und deine Kennzeichennummer.

  5. Kennzeichen prägen lassen

    Die Schilder fertigt ein zugelassener Hersteller, oft ein Laden in der Nähe der Behörde oder ein Autoteilehändler. Danach schließt du die spanische Versicherung auf das neue Kennzeichen ab oder stellst die bestehende um.

Dauert die Zulassung länger, gibt es vorläufige grüne Kennzeichen (placas verdes). Sie gelten zwei Monate, lassen sich verlängern und setzen eine Versicherung voraus.

Tipp: Bitte deine bisherige Versicherung vor dem Umzug um eine Bescheinigung über deine schadenfreien Jahre, am besten auf Englisch oder Spanisch. Viele spanische Versicherer rechnen sie an.

Zulassungssteuer: so sparst du sie beim Umzug

Die Zulassungssteuer richtet sich nach dem CO2-Ausstoß und dem amtlichen Zeitwert des Autos. Wer nach Spanien umzieht, kann davon befreit werden (Art. 66.1 n der Ley 38/1992). Die Voraussetzungen laut Gesetz:

  • Dein gewöhnlicher Wohnsitz lag mindestens 12 Monate vor dem Umzug außerhalb Spaniens.
  • Du hast das Fahrzeug mindestens 6 Monate vor dem Umzug erworben oder genutzt.
  • Du stellst den Antrag innerhalb von 60 Tagen ab Beginn der Nutzung in Spanien.
  • Du verkaufst das Auto in den 12 Monaten nach der Zulassung nicht.

Den Antrag stellst du bei der Agencia Tributaria. Die Fristen laufen ab dem Umzug, nicht ab dem Tag, an dem du Zeit hast.

Achtung: Die 60 Tage sind schnell vorbei, weil du vorher NIE, Padrón und einen ITV-Termin brauchst. Verpasst du die Frist, zahlst du die Zulassungssteuer nach den normalen Sätzen. Kümmere dich deshalb in der ersten Woche um die Termine.

Was kostet die Ummeldung?

Fest stehen nur die staatlichen Gebühren. Sie stammen aus der Gebührenliste des Innenministeriums (abgerufen im Oktober 2026); prüf vor der Zahlung, ob sie angepasst wurden.

Gebühr (Tasa der DGT) Betrag
Zulassung eines Fahrzeugs (1.1) 99,77 €
Zulassung Moped (1.2) 27,85 €
Halterwechsel (1.5) 55,70 €
Auskunft oder Fahrzeugbericht (4.1) 8,67 €
Führerschein verlängern (4.3) 24,58 €
Führerschein-Duplikat (4.4) 20,81 €
Führerschein-Umtausch ohne Prüfung (2.3) 28,87 €

Dazu kommen Posten, deren Höhe von Station, Gemeinde und Auto abhängt: die Importabnahme bei der ITV, gegebenenfalls die ficha reducida, die Kennzeichen, die anteilige Kfz-Steuer deiner Gemeinde und, wenn du den Papierkram abgibst, das Honorar einer Gestoría (Verwaltungsbüro). Lass dir die Preise vorab nennen.

Für die spätere regelmäßige ITV gelten in Andalusien feste Tarife des Betreibers VEIASA (inklusive 21 % IVA): Pkw unter 1.600 cm³ kosten 33,28 € (Benzin) oder 38,39 € (Diesel), ab 1.600 cm³ 43,52 € oder 48,62 €, Elektroautos 29,11 €. Wie oft du hinmusst, hängt vom Alter des Fahrzeugs ab; der nächste Termin steht auf der ITV-Karte und auf dem Aufkleber an der Windschutzscheibe.

Kanaren: Einfuhr mit Zollanmeldung

Die Kanaren gehören zur EU, aber nicht zum Mehrwertsteuergebiet der EU. Ein Auto aus Deutschland oder Österreich wird dort deshalb mit einer Zollanmeldung (DUA) eingeführt, und statt der Mehrwertsteuer gilt die Inselsteuer IGIC. Ob und unter welchen Bedingungen dein Auto als Umzugsgut von den Einfuhrabgaben befreit ist, klärst du vor der Verschiffung mit der kanarischen Steuerverwaltung (Agencia Tributaria Canaria) oder einem Zollagenten. Rechne außerdem die Fähre ab Cádiz oder Huelva ein. Bei älteren Autos ist ein Kauf auf der Insel oft die einfachere Lösung. Mehr zum Steuersystem der Inseln steht unter IGIC auf den Kanaren.

Auto in Spanien kaufen

Beim Kauf vom Händler erledigt dieser die Zulassung, die Steuer steckt im Preis. Beim Kauf von privat musst du selbst handeln:

  • Vor dem Kauf: Hol dir den Fahrzeugbericht der DGT (informe del vehículo, 8,67 €). Er zeigt Halter, Belastungen und ob die ITV gültig ist.
  • Steuer: Auf den Gebrauchtkauf von privat fällt die Übertragungssteuer ITP an. In Andalusien sind das 4 %, bei Fahrzeugen über 15 Steuer-PS 8 % und für emissionsfreie Fahrzeuge 1 %. Auf den Kanaren gelten eigene Sätze der kanarischen Steuerverwaltung.
  • Halterwechsel: Du meldest das Auto bei der DGT auf dich um (55,70 €). Mach das zügig nach dem Kauf, zusammen mit dem Steuernachweis.
  • Versicherung: Haftpflicht ist Pflicht und muss ab dem Tag der Übergabe bestehen.

Für Kauf und Halterwechsel brauchst du NIE, Padrón und praktisch auch ein spanisches Konto.

Führerschein: was für dich gilt

Die Regeln der DGT für Führerscheine aus EU und EWR sind einfacher, als viele Foren behaupten.

  • Dein Führerschein gilt in Spanien, solange er gültig ist.
  • Die Registrierung bei der DGT ist freiwillig, der Umtausch in einen spanischen Führerschein (canje) ebenfalls.
  • Läuft dein Führerschein ab, erneuerst du ihn in Spanien, weil du hier wohnst. Den Antrag kannst du ab drei Monaten vor Ablauf stellen, ohne Gültigkeit zu verlieren.
  • Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung bekommst du als Ersatz einen spanischen Führerschein.

Die Zwei-Jahres-Regel

Pflicht wird die Erneuerung zwei Jahre nach Beginn deines gewöhnlichen Wohnsitzes in Spanien, wenn dein Führerschein unbefristet ist oder länger als 15 Jahre gilt (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE) oder länger als 5 Jahre (Klassen C und D). Das betrifft die alten deutschen Papierführerscheine, unbefristete Kartenführerscheine und alte unbefristete österreichische Scheine. Du erhältst dann einen spanischen Führerschein.

So läuft die Erneuerung

Du brauchst das Antragsformular (Modelo 03), Ausweis oder Pass, deinen aktuellen Führerschein, den Gebührennachweis und ein ärztliches Eignungsgutachten (informe de aptitud psicofísica) eines zugelassenen Centro de Reconocimiento de Conductores. Diese Zentren gibt es in jeder Stadt; der Test dauert wenige Minuten und kostet extra. Den Antrag stellst du persönlich mit Termin (cita previa) bei der Jefatura de Tráfico. Die Gebühr beträgt 24,58 €, ab 70 Jahren ist die Erneuerung kostenlos. Das Original wird einbehalten, du bekommst eine vorläufige Fahrerlaubnis für sechs Monate, und der neue Führerschein kommt nach etwa anderthalb Monaten per Post.

Häufige Fragen

Wie lange darf ich mit deutschem Kennzeichen in Spanien fahren?

Als Urlauber unproblematisch. Sobald du in Spanien wohnst, gilt die Frist von 30 Tagen ab Nutzung, bei einer Wohnsitzverlegung mit Steuerbefreiung 60 Tage.

Brauche ich für die Ummeldung eine Gestoría?

Nein, du kannst alle Schritte selbst erledigen. Eine Gestoría spart Wege und Wartezeit, weil sie die Anträge bei Steuerbehörde und DGT gebündelt einreicht.

Was passiert, wenn mein Auto kein CoC hat?

Dann bestellst du es beim Hersteller. Für Fahrzeuge von vor 2002 erstellt ein Ingenieurbüro eine ficha reducida, die die ITV statt des CoC akzeptiert.

Muss ich meinen Führerschein sofort umtauschen?

Nein. Ein gültiger Führerschein aus Deutschland oder Österreich bleibt gültig. Pflicht wird die Erneuerung erst bei Ablauf oder, bei unbefristeten und sehr lange gültigen Scheinen, zwei Jahre nach dem Umzug.

Kann ich mein Auto direkt nach der Ummeldung verkaufen?

Wenn du die Befreiung von der Zulassungssteuer genutzt hast, nicht: Das Auto darf in den 12 Monaten nach der Zulassung nicht verkauft werden.

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