Kurz gesagt: Die NIE ist deine spanische Identifikationsnummer als Ausländer. Du beantragst sie entweder vor dem Umzug bei der spanischen Vertretung in Deutschland oder Österreich (Weg A) oder in Spanien bei der Policía Nacional (Weg B). Beide Wege nutzen dasselbe Formular EX-15 und kosten 9,84 € Gebühr, sie unterscheiden sich aber deutlich bei Dauer und Engpass.
Auf einen Blick
- Kosten: 9,84 € Gebühr (Modelo 790, Código 012), Stand Oktober 2026. Am Konsulat können Porto oder abweichende Beträge dazukommen.
- Formular: EX-15, auf Spanisch, zweifach
- Wo: spanisches Konsulat deines Wohnorts oder Policía Nacional in Spanien
- Dauer: Konsulat je nach Standort etwa 2 bis 5 Wochen, in Spanien laut Policía höchstens 5 Tage ab Antrag
- Was du brauchst: Ausweis oder Reisepass mit Kopie, Grund des Antrags, Zahlungsnachweis, Termin
Was ist die NIE und wofür brauchst du sie?
NIE steht für Número de Identidad de Extranjero. Es ist eine persönliche, einmalige Nummer, die die spanische Polizei (Dirección General de la Policía) jedem Ausländer zuteilt, der wirtschaftlich, beruflich oder sozial mit Spanien zu tun hat. Du bekommst keine Karte, sondern ein Blatt Papier oder ein PDF mit deiner Nummer.
Wichtig für das Verständnis: Die NIE ist nur eine Nummer. Sie ist kein Ausweis und keine Erlaubnis, in Spanien zu leben. Sie ist auch nicht die TIE, das ist die Plastikkarte für Menschen aus Ländern außerhalb der EU.
Gebraucht wird die Nummer bei fast allem, was mit Geld und Verträgen zu tun hat: beim Immobilienkauf, beim Bankkonto, im Arbeitsvertrag, bei der Sozialversicherung, bei den Steuern, beim Auto und bei der Anmeldung als Autónomo.
Konsulat oder Spanien: Welcher Weg passt zu dir?
Die Entscheidung hängt an einer Frage: Brauchst du die Nummer, bevor du in Spanien bist? Wenn du schon aus der Ferne eine Wohnung kaufst oder einen Vertrag unterschreibst, nimm Weg A. Bist du bereits vor Ort oder reist in den nächsten Wochen ein, ist Weg B in der Regel schneller.
| Weg A: vor dem Umzug | Weg B: in Spanien | |
|---|---|---|
| Wo | Spanisches Generalkonsulat oder Botschaft, zuständig nach deinem Wohnsitz in Deutschland oder Österreich | Policía Nacional: Oficina de Extranjería oder Comisaría in deiner Provinz |
| Wann sinnvoll | Du brauchst die Nummer vor der Einreise, zum Beispiel für Kauf, Erbschaft oder einen Vertrag | Du bist schon in Spanien oder kommst bald |
| Gebühr | 9,84 €, je nach Konsulat plus Porto oder mit abweichender Angabe | 9,84 €, vor dem Termin bei einer Bank bezahlt |
| Dauer | Je nach Konsulat etwa 2 bis 5 Wochen nach dem Termin | Offiziell höchstens 5 Tage ab Antrag |
| Engpass | Der Postweg nach Madrid und zurück | Ein freier Termin (cita previa) |
- 1Termin beim KonsulatKonsulat deines Wohnorts
- 2EX-15 und GebührAusweis, Kopie, Grund
- 3Nummer erhaltennach etwa 2 bis 5 Wochen
- 1Cita previa buchenTermin online bei der Policía
- 2Gebühr bezahlenModelo 790, Código 012
- 3Termin wahrnehmenEX-15, Ausweis, Kopie, Grund
- 4Nummer erhaltenhöchstens 5 Tage ab Antrag
Weg A: NIE vor dem Umzug in Deutschland oder Österreich beantragen
Das Konsulat vergibt die Nummer nicht selbst. Es nimmt deinen Antrag an und leitet ihn an die Comisaría General de Extranjería y Fronteras in Madrid weiter. Daher die Wartezeit. Du musst persönlich erscheinen oder einen Vertreter mit Vollmacht schicken, und du kannst nur zu der Vertretung gehen, in deren Bezirk du gemeldet bist.
Unterlagen
Die Listen der Konsulate ähneln sich, sind aber nicht identisch. Rechne mit diesen Unterlagen und gleiche sie mit dem Merkblatt deiner Vertretung ab:
- Formular EX-15, vollständig auf Spanisch und am Computer ausgefüllt, zweifach ausgedruckt
- Personalausweis oder Reisepass im Original plus Kopie (Düsseldorf verlangt Vorder- und Rückseite, Berlin eine Schwarz-Weiß-Kopie)
- Nachweis deines Wohnsitzes im Konsularbezirk, in Deutschland die Meldebescheinigung (Düsseldorf: nicht älter als 3 Monate)
- Begründung, wofür du die Nummer brauchst
- Gebührenformular Modelo 790, Código 012, soweit dein Konsulat es verlangt (Berlin, Hamburg und Wien nennen es ausdrücklich)
- ausgedruckte Terminbestätigung
Ablauf
-
Zuständige Vertretung finden
Düsseldorf ist für Nordrhein-Westfalen zuständig, Frankfurt für Hessen, das Saarland und Rheinland-Pfalz, die Konsularabteilung der Botschaft Berlin für Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Für Österreich ist es die Botschaft in Wien. Für alle anderen Bundesländer prüfst du die Zuständigkeit auf den Seiten der Generalkonsulate Hamburg, Stuttgart und München.
-
Termin vereinbaren
Düsseldorf und Frankfurt nutzen ein Online-Terminsystem. Stuttgart vergibt Termine per Telefon oder E-Mail, Hamburg und Wien per E-Mail beziehungsweise über das Terminsystem des Außenministeriums. In Berlin braucht jeder Antragsteller einen eigenen Termin.
-
Antrag abgeben und zahlen
Du gibst die Unterlagen persönlich ab. Unterschreibe das EX-15 nicht vorab, wenn dein Konsulat das so vorgibt: Düsseldorf will das Formular ausdrücklich „nicht unterschrieben“.
-
Auf die Nummer warten
Die Zuteilung kommt bei Frankfurt, Stuttgart, Hamburg und Wien per E-Mail.
Was die Konsulate unterschiedlich handhaben
Bei Zahlungsart und Dauer widersprechen sich die Merkblätter. Die Tabelle zeigt, was die Vertretungen selbst veröffentlichen. Maßgeblich ist immer die Seite deines zuständigen Konsulats.
| Vertretung | Gebühr und Zahlung | Dauer laut Konsulat |
|---|---|---|
| Düsseldorf | 9,84 €, nur EC-Karte, V-Pay oder Maestro | keine Angabe |
| Frankfurt | 9,84 € bar | etwa 4 Wochen |
| Stuttgart | 9,84 € plus 5,70 € Porto, zusammen 15,54 € bar. Das Porto entfällt bei Zustellung per E-Mail. | etwa 4 bis 5 Wochen |
| Berlin | nur Karte, kein Bargeld. Das Merkblatt nennt einen abweichenden Betrag, bitte dort prüfen. | etwa 2 bis 3 Wochen bei der spanischen Behörde |
| Hamburg und Wien | Zahlung über Modelo 790. Die Seiten nennen noch einen Betrag mit Stand 2021, frag den aktuellen an. | in der Regel etwa 2 Wochen |
| München | keine veröffentlichten Angaben, beim Konsulat erfragen | keine Angabe |
Weg B: NIE in Spanien beantragen
In Spanien ist die Policía Nacional zuständig, je nach Provinz in einer Oficina de Extranjería oder einer Comisaría. In Granada zum Beispiel bearbeitet die Brigada Provincial de Extranjería y Fronteras die Zuteilung der NIE. Welche Dienststelle in deiner Provinz den Antrag annimmt, zeigt dir verbindlich nur das Terminsystem.
Unterlagen
- Formular EX-15, zweifach, ausgefüllt und unterschrieben
- gültiger Reisepass oder Personalausweis, Original und Kopie
- Begründung und möglichst ein Beleg für den Grund des Antrags
- Zahlungsnachweis der Gebühr: Modelo 790, Código 012, Position „Asignación de NIE a instancia del interesado“, 9,84 €
- ausgedruckte Terminbestätigung
Urkunden aus dem Ausland, die du als Beleg einreichst, müssen mit Apostille versehen und von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt sein (traducción jurada).
Terminbuchung (cita previa)
Ohne Termin läuft nichts. Gebucht wird über das Portal „Cita previa de extranjería“ der spanischen Verwaltung. Du wählst zuerst die Provinz, dann das Verfahren (trámite) und gibst Ausweisnummer, Name, Handynummer und E-Mail ein. Danach wählst du Dienststelle und Uhrzeit und druckst die Bestätigung aus.
Der Eintrag für die NIE trägt meist die Worte „Asignación de NIE“, die genaue Bezeichnung unterscheidet sich aber von Provinz zu Provinz. Ein Termin gilt nur für das gewählte Büro und das gewählte Verfahren. Ist an deinem Ort nichts frei, such in anderen Orten derselben Provinz. Feste Uhrzeiten, zu denen neue Termine erscheinen, gibt die Verwaltung nicht bekannt.
Ablauf
-
Gebühr bezahlen
Du füllst das Formular 790-012 auf der Seite der Policía aus, druckst es und zahlst bei einer Bank, Sparkasse oder Kreditgenossenschaft in Spanien. Für Neuankömmlinge ist der Bankschalter oder ein Automat der einfachste Weg. Den Beleg nimmst du mit.
-
Zum Termin gehen
Du gibst EX-15, Ausweis, Kopien, Begründung und Zahlungsbeleg ab.
-
Nummer erhalten
Die Policía nennt eine Frist von höchstens 5 Tagen ab Eingang des Antrags. Viele Dienststellen händigen das Papier schon am Termin aus, zugesagt ist das nicht. Prüf Name und Nummer sofort auf Tippfehler.
Der Grund des Antrags (motivo): Was schreibst du hinein?
Im EX-15 kreuzt du an, ob du die Nummer aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründen brauchst (económicos, profesionales, sociales), und begründest das kurz. Verlangt ist offiziell nur, dass du den Grund mitteilst. In der Praxis hilft ein Beleg, weil der Beamte dann nicht nachfragen muss.
Geeignet sind zum Beispiel ein Vorvertrag oder eine Reservierung für einen Immobilienkauf, ein Arbeitsangebot, ein Schreiben von Notar, Bank oder Steuerbüro, Unterlagen zu einer Erbschaft oder zur Gründung eines Unternehmens. Welche Belege eine einzelne Dienststelle sehen will, ist nicht einheitlich geregelt.
Das Formular fragt außerdem Persönliches ab, das Deutsche oft überrascht, etwa die Vornamen der Eltern und den Familienstand. Wie du jedes Feld ausfüllst und wie eine Begründung auf Spanisch klingt, steht mit Mustertexten im NIE Playbook.
NIE über einen Vertreter mit Vollmacht beantragen
Du musst nicht selbst erscheinen. Der Antrag kann in Spanien wie am Konsulat von einem Vertreter gestellt werden. Dafür gilt eine klare Bedingung: In der Vollmacht muss die Befugnis, die NIE zu beantragen, ausdrücklich stehen. Eine allgemeine Vollmacht reicht nicht.
- Form: notarielle Vollmacht. Stuttgart spricht von einem „notariell bevollmächtigten Vertreter“, Hamburg und Wien verlangen die Vollmacht im Original.
- Dazu: Ausweis des Vertreters und eine beglaubigte Kopie deines Ausweises.
- Vollmacht aus Deutschland oder Österreich: Sie braucht eine Apostille und eine vereidigte Übersetzung ins Spanische.
- Einfacher: Unterschreibst du die Vollmacht bei einem spanischen Notar oder im spanischen Konsulat, entfallen Apostille und Übersetzung.
Ob eine Dienststelle zusätzliche Kopien verlangt, ist örtlich verschieden. Klär das vor dem Notartermin. Wie wir den Antrag für dich übernehmen, steht beim NIE-Service.
Typische Fehler beim NIE-Antrag
Die meisten Anträge scheitern nicht am Recht, sondern an Kleinigkeiten. Dann ist der Termin weg und die Suche beginnt von vorn.
- Gebühr nicht bezahlt oder falsche Position angekreuzt: Auf dem 790-012 gibt es mehrere Zeilen mit unterschiedlichen Beträgen.
- Nur ein Ausdruck: Das EX-15 wird zweifach verlangt.
- Formular auf Deutsch oder von Hand ausgefüllt: Verlangt ist Spanisch, die Konsulate wollen es am Computer ausgefüllt.
- Kein Beleg für den Grund: Eine vage Begründung führt zu Rückfragen.
- Falscher Termin: anderes Verfahren oder andere Provinz gebucht.
- Falsches Konsulat: Antrag außerhalb des eigenen Konsularbezirks oder ohne Meldebescheinigung.
- Konsulat trotz baldigem Umzug: Wer in wenigen Wochen ohnehin in Spanien ist, wartet am Konsulat oft länger als vor Ort.
Mit der Nummer in der Hand geht es weiter mit dem Padrón und dem digitalen Zertifikat. Die ganze Reihenfolge findest du im Leitfaden Auswandern nach Spanien.
Häufige Fragen
Kann ich die NIE von Deutschland oder Österreich aus beantragen?
Ja. Zuständig ist das spanische Generalkonsulat oder die Botschaft, in deren Bezirk du gemeldet bist. Die Vertretung leitet den Antrag nach Madrid weiter, die Nummer kommt je nach Konsulat nach etwa 2 bis 5 Wochen.
Was kostet die NIE?
Die Gebühr für die Zuteilung beträgt 9,84 € (Modelo 790, Código 012, Stand Oktober 2026). Stuttgart berechnet zusätzlich 5,70 € Porto, wenn die Nummer per Post kommen soll. Einzelne Konsulatsseiten nennen andere oder veraltete Beträge, prüf deshalb das Merkblatt deiner Vertretung.
Wie lange dauert es in Spanien?
Die Policía nennt höchstens 5 Tage ab Eingang des Antrags. Länger dauert meist die Suche nach einem freien Termin.
Ist die NIE dasselbe wie die TIE?
Nein. Die NIE ist eine Nummer auf Papier. Die TIE ist eine Ausweiskarte für Menschen aus Ländern außerhalb der EU.
Brauche ich eine Adresse in Spanien?
Das EX-15 fragt nach einer Adresse in Spanien, falls vorhanden, und nach einer Zustelladresse. Am Konsulat weist du deinen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich nach.
Kann jemand anderes den Antrag für mich stellen?
Ja, mit einer notariellen Vollmacht, in der die Beantragung der NIE ausdrücklich genannt ist. Stammt sie aus Deutschland oder Österreich, braucht sie Apostille und vereidigte Übersetzung.
Quellen
- Policía Nacional: Asignación de NIE
- Ministerio del Interior: Número de Identidad de Extranjero
- Generalkonsulat Düsseldorf: NIE beantragen
- Generalkonsulat Frankfurt: Infoblatt NIE
- Botschaft Wien: NIE
- Sede Electrónica: Cita previa de extranjería
Stand: Oktober 2026
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